Verwaltungsrecht

Grundsätze und Prinzipien

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Grundlagen und Grundsätze der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Ausserdem legt es die Funktionsweise der verschiedenen Akteure (Gemeinde, Kantone, Bund) und ihr Verhältnis untereinander fest.

Es besteht einerseits aus übergeordneten allgemeinen Grundsätzen wie etwa dem Legalitätsprinzip und dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Andererseits umfasst das Verwaltungsrecht diverse Spezialgesetze aus verschiedensten Sachbereichen (sog. besonderes Verwaltungsrecht). Die Grundsätze und Prinzipien des allgemeinen Verwaltungsrechts bilden die Klammer bei der Anwendung des besonderen Verwaltungsrechts.

Das Verwaltungsrecht ist als öffentliches Recht grundsätzlich zwingender Natur und muss von den Verwaltungsbehörden von Amtes wegen angewendet werden.

Wir beraten und vertreten Sie

Wir beraten und vertreten Sie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten umfassend. Dabei sind wir sowohl für Gemeinwesen unterschiedlicher Stufen wie auch für Private tätig. Wir kennen somit die Interessenlage des Staates wie auch der Privaten.

Das ermöglicht es uns, konstruktive und nachhaltige Lösungen mit den Beteiligten zu entwickeln. Wir arbeiten zudem in verschiedener Form an der Rechtsfortentwicklung mit (Tätigkeit als Lehrbeauftragte, als Referenten, anwaltliche Vertretung in Verfahren mit Leitentscheidcharakter).

Ansprechpartner

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