Staatsrecht

Wir beraten und prozessieren

Das Staatsrecht widmet sich einerseits der rechtlichen Ausgestaltung des Verhältnisses des Individuums zum Staat, etwa in Form von Grundrechten. Andererseits befasst sich das Staatsrecht mit der rechtlichen Organisation des Staates. Im Bereich des Staatsrechts sind wir beratend und prozessierend tätig.

Zu unseren Kunden zählen öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Gemeinden und Kantone und staatsnahe Betriebe sowie Private, sei es im Zusammenhang mit staatsorganisationsrechtlichen Fragestellungen, Fragen im Bereich von Rechtsetzungsprojekten oder des Individualrechtsschutzes.

So durften wir etwa Beschwerde gegen das Ergebnis der Volksabstimmung «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» führen und das historische Urteil des Bundesgerichts erwirken, in welchem erstmals in der Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine eidgenössische Volksabstimmung aufgrund einer falschen Information der Stimmbürger und damit eines Verstosses gegen die politischen Rechte aufgehoben wurde.

Ansprechpartner

Alexander Rey​ »

Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht

T+41 56 521 44 00

David Hofstetter​ »

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00