Schulrecht

Rechte und Pflichten

Die Hoheit über die Volksschule kommt den Kantonen zu. Die Volksschule hat den Auftrag, allen schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern eine ausreichende und ihren Bedürfnissen gerecht werdende Grundschulbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler stehen zur Schule in einem sog. Sonderstatusverhältnis mit spezifischen Rechten und Pflichten.

Diese Rechte und Pflichten haben auch auf die Eltern der Schülerinnen und Schüler Auswirkungen. Mit einer ausgebildeten Lehrperson verfügen wir nicht nur über rechtliche Kenntnisse der Volksschule, sondern kennen auch die Bedürfnisse der schulischen Praxis.

Wir beraten und unterstützen Privatpersonen und Schulbehörden bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen aus dem Schulalltag, beispielsweise zu Schuldispensen, sonderpädagogischen Massnahmen und Zuteilungsentscheiden.

Im Bereich der weiterführenden Mittel- und Hochschulen stehen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Prüfungsrekursen im Vordergrund. Gerne klären wir Sie über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten auf.

Ansprechpartner

David Hofstetter »​

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00