Öffentliches Personalrecht

Wir sind für Sie da

Das öffentliche Personalrecht regelt die Rechten und Pflichten der Staatsangestellten. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat als Arbeitgeber und den Staatsangestellten untersteht in der Regel dem öffentlichen Recht und ist somit ein Verwaltungsrechtsverhältnis.

Die daraus fliessenden Regeln unterscheiden sich teilweise wesentlich von denjenigen eines privatrechtlich geregelten Arbeitsverhältnisses, weil die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts wie auch das öffentliche Verfahrensrecht Anwendung finden.

Wir beraten und unterstützen Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber in sämtlichen personalrechtlichen Fragestellungen, sei es im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.

Ansprechpartner

David Hofstetter »​

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00