Gemeinderecht

Wir sind für Sie da

Die Gemeinden bilden als öffentlich-rechtliche Körperschaften auf territorialer Grundlage im schweizerischen Staatsrecht ein Element des dreigliedrigen Staatsaufbaus (Bund – Kantone – Gemeinden). Sie sind in ein dichtes Netz von übergeordnetem Recht eingebunden, das sie bei ihrer täglichen Verwaltungstätigkeit zu beachten und zu vollziehen haben, beispielsweise im Sozialhilferecht oder im Steuerrecht.

Daneben verfügen die Gemeinden über die Kompetenz zur Regelung der lokalen Angelegenheiten, beispielsweise im Baurecht, im Polizeirecht und im Bereich der öffentlichen Infrastrukturen. Den Gemeinden kommt bei ihrer Aufgabenerfüllung Autonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts zu.

Wir kennen die Bedürfnisse der Gemeinden aus unserer täglichen Arbeit und verfügen aufgrund unserer breiten Kenntnisse des Öffentlichen Rechts über die Möglichkeit, Gemeinden umfassend rechtlich zu beraten und zu vertreten.

Ansprechpartner

Alexander Rey​ »

Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht

T+41 56 521 44 00

David Hofstetter​ »

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00