Enteignungsrecht
Entzug von Eigentum
Wir verfügen über spezialisierte Kenntnisse des Enteignungsrechts, namentlich im Zusammenhang mit grossen Infrastrukturprojekten. Als Enteignung (formelle und materielle Enteignung) bezeichnet man juristisch den Entzug von Eigentum durch den Staat oder die Beschränkung der aus dem Eigentum fliessenden Befugnisse gegen eine Entschädigung.
Der Enteignung aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen muss ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck zugrunde liegen. Da Eigentum in marktwirtschaftlich verfassten Demokratien zu den Grundrechten gehört, sind Enteignungen hier nur in bestimmten rechtlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
- Enteignungsverfahren
- Enteignungsvertrag
- Planauflageverfahren
- Kombiniertes Enteignungsverfahren
- Einsprachen
- Übergang der Rechte
- Enteignungsbann
- Vorzeitige Besitzeinweisung
- Enteignungsentschädigung
- Verkehrswert
- Teilenteignung
- Schutzschildtheorie
- Realersatz
- Enteigner
- Enteignungstitel
- Auszonung
- Nicht-Einzonung
- Sonderopfer
- Zeitpunkt der Entschädigungsberechnung
- Polizeilich motivierte Eigentumsbeschränkung
- Verzinsung
- Polizeilich motivierte Eigentumsbeschränkung
- Unterschutzstellung
- Bauverbot
- Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung
- Minderwert
- Durchleitungsrecht
Ansprechpartner
Alexander Rey »
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht
T+41 56 521 44 00
David Hofstetter »
Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00