Anwaltskanzlei für Erbrecht in Mägenwil, Lupfig und Schinznach
Rechtlicher Beistand
Immer wieder kommen Unternehmer, private Einzelpersonen oder auch die öffentliche Verwaltung in Situationen, in denen rechtlicher Beistand hilfreich sein kann. Wenn Sie in Mägenwil, Lupfig oder Schinznach nach einem erfahrenen Rechtsanwalt
- für das Zivilrecht
- oder für das öffentliche Recht
suchen, dann können Sie sich vertrauensvoll an unsere Spezialisten für verschiedene juristische Themengebiete wenden.
Wir stehen Ihnen für die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung, aber auch für das private Baurecht und das Familien- und Kindesrecht. Themengebiete für die öffentliche Verwaltung können das öffentliche Baurecht, das Gemeinderecht, das Gesundheitsrecht oder das Infrastrukturrecht sein.
Durch eine spezielle Fokussierung auf bestimmte Rechtsgebiete und die Ergänzung auf externe Spezialisten im Bedarfsfall sind wir dazu in der Lage, gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu Ihren Fragen zu entwickeln und Projekte rechtssicher zu realisieren.
Fragen zum Erbrecht in Mägenwil, Lupfig oder Schinznach
Die Herausforderung, die Erbschaft betreffende Aspekte zu regeln fällt zeitgleich in eine Phase der Trauer und manchmal auch der Neuorientierung. Ein Todesfall kann auch plötzlich eintreten, nicht immer gelingt es, sich von den Angehörigen zu verabschieden oder ein Testament aufzusetzen.
Zeitgleich liegt es in der Hand der Hinterbliebenen, eine Bestattung zu organisieren und diese nach Möglichkeit so zu gestalten, wie es dem Wunsch des oder der Verstorbenen entsprochen hätte. Und all dies muss meist innerhalb von wenigen Tagen realisiert werden. Wie soll ich mich in dieser Zeit auch noch mit Fragen des Erbrechts befassen?
Wenn Sie nach Unterstützung und Antworten rund um das Erbrecht in Mägenwil, Lupfig oder Schinznach suchen, dann können Sie sich an unsere spezialisierten Anwälte und unsere Anwaltskanzlei wenden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, alle Probleme zu lösen.
Die Erbschaftssteuer in der Schweiz
Die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer liegt in der Schweiz bei den Kantonen. Teilweise wird den Gemeinden eine ergänzende Zuständigkeit eingeräumt, in einigen Kantonen werden die Gemeinden am Ertrag der Erbschaftssteuer beteiligt. Politische Initiativen zur Einführung einer Bundeszuständigkeit beim Erheben der Erbschaftssteuer konnten sich bislang nicht durchsetzen.
Das Gesamtaufkommen der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Schweiz betrug im Jahre 2014 1.177 Millionen Schweizer Franken. Schenkungen, die bis zu fünf Jahre vor dem Tode des Erblassers einem Erben zugekommen sind, werden analog zu einer Erbschaft verrechnet. Eine Ausnahme bildet hier nur der Kanton Luzern. In den meisten Kantonen ist der Ehegatte von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht ausgenommen. Auch Nachkommen werden in einigen Kantonen von der Erbschaftssteuer ausgekommen.
Die Steuersätze variieren kantonale erheblich. So zahlen Eltern im Kanton Neuenburg nur 3% Steuer, im Kanton Bern kann die Erbschaftssteuer für Eltern bis zu 15% betragen. Geschwister zahlen in Graubünden maximal 4% Erbschaftssteuer, in Aargau aber bis zu 23%.
Unterstützung bei erbrechtlichen Planungen
Die Befassung mit dem Erbrecht beginnt häufig schon vor dem Todesfall. Der Blick in die Zeit nach dem eigenen Ableben mag für viele Menschen ein unangenehmes Thema sein. Schliesslich hat er mit dem eigenen Ableben zu tun.
Wer allerdings in dieser Hinsicht Klarheit schaffen möchte, setzt sich auch mit dem Aufsetzen einer letztwilligen Verfügung auseinander: Dem Testament. Wie setze ich meinen letzten Willen rechtssicher auf, so dass er tatsächlich alle Regelungen erfüllt, die ich beabsichtige? Welche Anforderungen werden an das Testament gestellt? Welche Pflichtanteile müssen berücksichtigt werden?
Für jeden Menschen kommt der letzte Wille nur einmal zum Tragen und viele Menschen setzen sich dementsprechend auch zum ersten Mal mit dem Thema auseinander. Beratung und Hilfe gibt es von unserer Kanzlei für Mägenwil, Lupfig und Schinznach.
Wir sind in der ganzen Schweiz und auch regional für Sie da. Wir betreuen Kunden unter anderem als Anwalt in Baden, als Anwaltskanzlei betreuen wir auch Wettingen, Mellingen und Fislisbach. Wenn Sie Rechtsanwälte für Brugg und Windisch suchen, sind Sie bei uns richtig.
Ansprechpartner
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Bau- und Immobilienrecht
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