Rechtsanwalt für das Gemeinderecht im Kanton Aargau
Wir beraten Sie gerne
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für das öffentliche Recht und für das Zivilrecht stehen Ihnen für die Beantwortung unterschiedlicher rechtlicher Fragen zur Verfügung. Das betrifft etwa
- das Arbeitsrecht
- das öffentliche und private Baurecht
- das Betreibungs- sowie das Konkursrecht
- das Energierecht
- das Enteignungsrecht
- das Erbrecht
- das Familienrecht und das Kindesrecht
- das Gesundheitsrecht
- das Immobilienrecht
- das Schulrecht
Erfahrene Rechtsanwälte im Kanton Aargau
Aufgaben im Gemeinderecht im Kanton Aargau
Gemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf der territorialen Grundlage des schweizerischen Staatsrechts arbeiten. Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderechts sind durch den dreigliederigen Staatsaufbau definiert. Dieser besteht aus
- Bund
- Kantone
- Gemeinden
Übergeordnete Regelungen bilden ein dichtes Netz von Gesetzen und Verordnungen, die bei der täglichen Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen sind. Vor allem Rechtsgebiete, wie etwa das Sozialhilferecht oder das Steuerrecht sind hiervon massgeblich betroffen.
Die Gemeinden im Kanton Aargau verfügen aber auch über eigene Kompetenzen. So etwa im Baurecht der im Polizeirecht. Auch der Bereich der öffentlichen Infrastruktur obliegt zu weiten Teilen der kommunalen Verwaltung. Das kantonale Recht bestimmt den Umfang der Autonomie bei der Aufgabenerfüllung der Gemeinden. Unsere Rechtsanwälte für das Gemeinderecht im Kanton Aargau beraten Sie gerne bei Fragen des öffentlichen Rechts und die damit verbundene tägliche Praxis.
Wie ist die Gemeindeversammlung rechtssicher aufzustellen? Wie bildet sich das Gemeindeparlament? Was sind die Rahmenbedingungen der Gemeindedemokratie? Wie weit geht die Autonomie einer Gemeinde? Wie kann die Fusion zwischen zwei oder mehreren Gemeinden bewerkstelligt werden? Fragen, die von unseren spezialisierten Rechtsanwälten für das Gemeinderecht im Kanton Aargau gerne mit Ihnen individuell beantwortet werden.
Themenbereiche des Gemeinderechts
Auch die Ortsplanung und die Verwaltung des Gemeindevermögens gehören zum Themenbereich des Gemeinderechts. Selbst das Parkierungsreglement ist gesetzliche entsprechend geregelt.
Welche Gemeindemitglieder haben einen Anspruch auf Sozialhilfe? In welcher Höhe? Wir beraten Sie gerne auch in strittigen Fragen. Wie ist ein sinnvoller Denkmalschutz zu regeln? Welche Folgen hat dieser auf die Ortsplanung? Was müssen Bauherren im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz berücksichtigen? Was bedeutet er für öffentliche Bauvorhaben?
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an unsere spezialisierten Fachanwälte. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die benötigten Lösungen, die alle rechtlichen Verordnungen und Gesetze mit einbeziehen.
Das öffentliche Baurecht als Teilaspekt des Gemeinderechts
Viele unterschiedliche Interessen treffen bei öffentlichen Bauvorhaben aufeinander. Der Weg bis zur Verwirklichung von grösseren Bauvorhaben scheint manchmal auf den ersten Blick sehr weit zu sein. Hier spielen nicht nur die Raumplanung und der Einsatz der Baupolizei eine wichtige Rolle, auch Umweltfragen, die Verkehrsplanung und Naturschutzanliegen sind bei öffentlichen Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Gleichzeitig gilt es, die gewünschte Funktionalität umzusetzen, Termine und den veranlagten Preis einzuhalten. Eine Vielzahl Faktoren also, die berücksichtigt werden müssen, damit das Bauvorhaben zum Erfolg wird. Ein Gewebe unterschiedlicher Interessen, die berücksichtigt werden müssen, bis ein neues Projekt tatsächlich verwirklicht werden kann.
Juristische Aspekte im öffentlichen Baurecht sind etwa das Einhalten der Bau- und Nutzungsordnung, das Baubewilligungsverfahren und die Baubewilligung, Einwendungsverfahren und Einspracheverfahren. Grenzabstände zu den Strassen und anderen Bauobjekten müssen eingehalten werden und die Geschossigkeit muss definiert sein.
Unsere Rechtsanwälte für das öffentliche Baurecht im Kanton Aargau helfen Ihnen gerne bei allen Fragen und Herausforderungen weiter.
Ansprechpartner
Alexander Rey »
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht
T+41 56 521 44 00
Markus Läuffer »
LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV Familienrecht
T+41 56 521 44 00
David Hofstetter »
Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00