Vertragsrecht
Das schweizerische Vertragsrecht
Forderungen zwischen Rechtssubjekten kommen meist auf vertraglichem Wege zustande, das heisst aufgrund einer Einigung in Form eines Vertragsschlusses. Nicht immer sind die Vereinbarungen schriftlich dokumentiert, was aber nichts an ihrer Verbindlichkeit ändert.
Das schweizerische Vertragsrecht belässt den Parteien einen grossen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Vereinbarungen. Sie sind frei, im Rahmen des zwingenden Rechts gegenseitige Rechte und Pflichten zu vereinbaren und die Modalitäten der Vertragserfüllung zu definieren. Gerade vor dem Hintergrund dieser Freiheit ist es wichtig, dass bereits bei der Vertragsgestaltung die notwendige Sorgfalt angewendet wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge aller Komplexitätsstufen und sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass der ausgehandelte Vertrag Ihre Interessen berücksichtigt und umsetzbar ist. Kommt es zum Streit mit Ihrem Vertragspartner, setzen wir Ihre Interessen in streitigen Verfahren vor Gericht durch.
- Obligationenrecht
- Konsens
- Schuldvertrag
- Willenserklärung
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- Innominatkontrakt
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