Sachenrecht

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Das Sachenrecht regelt die dingliche Zuordnung von Personen zu Sachen, seien diese beweglich (Fahrnis) oder unbeweglich (Immobilien). Es ist von einigen übergeordneten Grundsätzen wie etwa dem Kausalitäts- und dem Akzessionsprinzip beherrscht, die ihm eine klare Struktur geben.

Im Alltag spielt das Sachenrecht vor allem im Zusammenhang mit Rechtsfragen aus dem Immobilienbereich eine wichtige Rolle, sei es etwa bei der Auslegung von Dienstbarkeiten, bei der Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten oder bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen (Immissionsstreitigkeiten).

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Sachenrechts (Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht) und entwickeln tragfähige und nachhaltige Lösungen mit Ihnen. Dank unserer etablierten Zusammenarbeit mit Notaren sind wir in der Lage, zeitnah öffentliche Beurkundungen zu veranlassen, wo diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ansprechpartner

Alexander Rey »​

Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht

T+41 56 521 44 00

Markus Läuffer »

LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV Familienrecht

T+41 56 521 44 00

David Hofstetter »​

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00