Privates Baurecht

Wir sind für Sie da

Wenn zwischen Bauherrschaften und ihren Bauunternehmern oder Planern Streit über Mängel, Termine, Qualitätsanforderungen, Zahlungsmodalitäten und dergleichen entsteht, sind die Folgen meist kostspielig und gerichtliche Verfahren langwierig. Oft müssen die Streitfragen mittels Gutachten geklärt werden, da die zugrunde liegenden Sachverhaltsfragen und die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zu den einzelnen Beteiligten technische Expertise voraussetzen.

Uns ist es ein Anliegen, langwierige Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, indem wir einerseits bereits bei der Vertragsgestaltung auf kritische Punkte aufmerksam machen und im Streitfall versuchen, einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten zu finden, etwa mit der Einsetzung eines Schiedsgutachters.

Den gerichtlichen Weg beschreiten wir mit der nötigen Ausdauer und mit Nachdruck, wenn eine Lösung anderweitig nicht erzielbar ist. Aufgrund unserer Strukturen haben Sie während der gesamten Dauer des Mandats denselben oder dieselben Ansprechpartner, was bei längerer Mandatsdauer Kontinuität schafft.

Ansprechpartner

Alexander Rey »

Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht

T+41 56 521 44 00

Markus Läuffer »

LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV Familienrecht

T+41 56 521 44 00

David Hofstetter »​

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00