Öffentliches Vergaberecht
Submissionsrecht
Wenn das Gemeinwesen Leistungen auf dem Markt beschafft, so ist es dabei an die Regeln des öffentlichen Vergaberechts (Submissionsrecht) gebunden. Das Gemeinwesen ist verpflichtet, seinen Entscheid über die Auswahl eines Anbieters der nachgefragten Leistung in einem gesetzlich geregelten Submissionsverfahren zu treffen. Die gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Vergaberechts sind weit verzeigt, es gelangen Rechtsnormen aus der Ebene des Völkerrechts, des Bundesrechts, des interkantonalen Rechts und solche des kantonalen Rechts zur Anwendung, je nach Art und Umfang der Beschaffung.
Unsere Beratung fokussiert auf rechtliche Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen nach den WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA von 1994), nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB), der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und den kantonalen Gesetzen und Submissionsverordnungen.
Wir beraten öffentlich-rechtliche Institutionen bei der Durchführung von Submissionen oder Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Wir vertreten Parteien aber auch in Beschwerdeverfahren.
- Anfechtung von Vergabeentscheiden
- Prozessführung
- Beratung
- Aufschiebende Wirkung
- Bewertung
- Preiskurve
- Ausschreibung
- Verfahrensfehler
- Transparenzgrundsatz
- Gleichbehandlung der Anbieter
- Zuschlag
- Eignungskriterien
- Zuschlagskriterien
- Offertöffnungsprotokoll
- Unternehmergespräch
- Wirtschaftlich bestes Angebot;
- Schwellenwert
- Einladungsverfahren
- Ausschluss
- Abbruch des Verfahrens
- Wettbewerb
- Akteneinsicht
- Referenzen
- Gewichtung
- Angebot
- Formvorschriften
Ansprechpartner
Alexander Rey »
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht
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