Öffentliches Verfahrensrecht
Anspruchsvolles Rechtsgebiet
Wir verfügen über eine grosse Erfahrung im Bereich des öffentlichen Verfahrensrechts auf allen Stufen (Gemeinden, Kantone und Bund). Das öffentliche Verfahrensrecht ist eine komplexe Materie. Vorrangig wird es geprägt durch eidgenössische und kantonale Verfahrensbestimmungen.
Gleichzeitig wird es stark durch Verfassungs-, Völker- und auch Richterrecht beeinflusst. Nicht selten kommt, abhängig von der materiell zu beantwortenden Frage, spezielles Gesetzes- und Verordnungsrecht hinzu.
So anspruchsvoll dieses Rechtsgebiet ist, so gross ist seine Bedeutung: Das öffentliche Verfahrensrecht dient dem individuellen Rechtsschutz ebenso wie der richtigen Rechtsanwendung. Dadurch ist es eine wichtige Grundlage von Rechtsstaat und Demokratie.
- Verfahrensgarantien
- Verbandsbeschwerderecht
- Verfassungsgerichtsbarkeit
- Realakt
- Sprungbeschwerde
- Rügeprinzip
- Rückweisungsentscheid
- Formelle und materielle Rechtskraft
- Richterrecht
- Sachverständiger
- Überspitzter Formalismus
- Mitwirkungspflicht
- Normenkontrolle
- Vorsorgliche Massnahme
- Rechtliches Gehör
- Prüfungsdichte
- Noven
- Einsprache
- Feststellungsverfügung
- Ermessenskontrolle
- Gegenstandslosigkeit
- Beschwerderecht
- Ausstand
- Anzeige
- Aufschiebende Wirkung
- Verfahrenskosten
- Parteientschädigung
- Rechtsbegehren
- Verfügung
- Untersuchungsgrundsatz
- Vollstreckung
- Zuständigkeit
- Widerruf
- Wiedererwägung
Ansprechpartner
Alexander Rey »
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht
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David Hofstetter »
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