Kindesrecht

Rechtsbeziehung Kind und Eltern

Das Kindesrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Kind und seiner Eltern. Diese Rechtsbeziehung beginnt bereits vor der Geburt und endet erst mit dem Ableben. Die Beziehungen sind intensiv, emotional, mannigfaltig und langfristig.

Sie beginnen mit der Abhängigkeit des Kindes von seinen Eltern, geht über in die Eigenständigkeit des Kindes und wandelt sich oftmals am Ende in ein Abhängigkeitsverhältnis der Eltern von seinem Kind.

Ansprechpartner

Markus Läuffer »

LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV Familienrecht

T+41 56 521 44 00