Kindesrecht
Rechtsbeziehung Kind und Eltern
Das Kindesrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Kind und seiner Eltern. Diese Rechtsbeziehung beginnt bereits vor der Geburt und endet erst mit dem Ableben. Die Beziehungen sind intensiv, emotional, mannigfaltig und langfristig.
Sie beginnen mit der Abhängigkeit des Kindes von seinen Eltern, geht über in die Eigenständigkeit des Kindes und wandelt sich oftmals am Ende in ein Abhängigkeitsverhältnis der Eltern von seinem Kind.
- Elterliche Obhut
- alleinige und alternierende Sorge
- Betreuungsanteile
- Betreuungsplan
- Kinderunterhalt
- Barunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Pflegeverhältnis
- Adoption
- Kindesanerkennung
- Vaterschaftsvermutung
- Anfechtung der Vaterschaft;
- Beistandschaft