Infrastrukturrecht

Ein Querschnittsrecht

Beim Infrastrukturrecht handelt es sich um ein Querschnittsrecht. Infrastrukturrecht hat dabei die Gewährleistung flächendeckender Angebote und Daseinsvorsorge (z.B. Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post) zum Ziel.

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