Gesundheitsrecht

Wir finden Wege und Möglichkeiten

Das Gesundheitsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Die Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren im Gesundheitswesen sind dicht normiert.

Wir finden für unsere Kunden Wege und Möglichkeiten, wie sie innerhalb dieser Regulierung ein möglichst grosses Mass an unternehmerischer Freiheit ausleben können und setzen uns bei den Behörden für dieses Ziel ein.

Ansprechpartner

Alexander Rey​ »

Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV
Bau- und Immobilienrecht

T+41 56 521 44 00

David Hofstetter​ »

Rechtsanwalt
T+41 56 521 44 00