Erbrecht
Generationenübergreifendes Rechtsgebiet
Das Erbrecht ist ein generationenübergreifendes Rechtsgebiet, das regelmässig eine bedeutende zeitliche Dimension aufweist. Es ist zudem ein höchst emotionales Rechtsgebiet, weil sich die Akteure nicht nur persönlich kennen, sondern regelmässig auch blutsverwandt sind.
Es geht um familieninterne Lebenssachverhalte, deren Probleme gelöst werden müssen. Wir interessieren uns für Ihre erbrechtlichen Belange und unterstützen Sie bereits bei vorausschauenden erbrechtlichen Planungen, wie auch bei der späteren Erbteilung. Wir stellen uns als Willensvollstrecker zur Verfügung wie auch für verwandte Funktionen.
Weiter haben wir Erfahrung im Umgang mit Erbengemeinschaften, divergierenden Interessen der Erben und der Zusammenführung dieser Interessen zu einer Stimme.
- Ehevertrag
- Erbvertrag
- Letztwillige Verfügung (Testament)
- Bedingungen und Auflagen
- Erbenschein
- Erbschaftsinventar
- Ausschlagung
- Pflichtteil
- Herabsetzung
- Willensvollstreckung
- Erbenvertreter
- Teilungsliquidator
- Erbschaftssteuern