Betreibungs- und Konkursrecht

Vollstreckbarer Entscheid

Was nützt ein erstrittenes Gerichtsurteil, wenn sich die Gegenpartei nicht daran hält? Wir achten bereits im sog. Erkenntnisverfahren darauf, einen vollstreckbaren Entscheid zu erwirken.

Diese Urteile setzen wir für unsere Klienten in den Vollstreckungsverfahren durch. Sei es, dass die Leistung in Geld besteht, in einer anderen Leistung, in der Abgabe einer Willensvollstreckung oder in einer Unterlassung.

Ansprechpartner

Markus Läuffer »

LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV Familienrecht

T+41 56 521 44 00